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Leistungsbewertung und Versetzung 2019/2020 in der Erprobungsstufe

Liebe Eltern,
um Verunsicherungen hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes vorzubeugen, hier eine kurze Information zu den Versetzungsregularien in der Erprobungsstufe:

Für die Stufe 5:
Die Klassen 5 und 6 bilden am Gymnasium eine pädagogische Einheit. Damit sich die Schülerinnen und Schüler in Ruhe entfalten und ihre Lehrerinnen und Lehrer sowie ihre Eltern die Entwicklung jedes einzelnen Kindes in Ruhe beobachten und unterstützend einwirken können, findet eine Versetzung von Klasse 5 nach Klasse 6 nicht statt. Das Kind geht in Klasse 6 über.

Für die Stufe 6:
Im regulären Fall wird die endgültige Entscheidung über den Verbleib eines Kindes am Gymnasium nach zweijähriger Beobachtungs- und Erprobungsphase am Ende der 6. Klasse gefällt. Erst dann wird nach eingehender Beratung mit den Eltern und den Kindern gemeinsam eine Entscheidung darüber getroffen, welche Schulform für eine erfolgreiche Schullaufbahn für das Kind die richtige ist.

Auch hier gibt es zu Corona-Zeiten eine Sonderregelung:
Sie können zunächst davon ausgehen, dass in der augenblicklichen Situation auch die Schülerinnen und Schüler der Stufe 6 in die nächsthöhere Stufe übergehen.
In Fällen, in denen in den Erprobungsstufenkonferenzen festgestellt wurde, dass ein Schulformwechsel mit Blick auf die Gesamtentwicklung des Kindes sinnvoll erscheint, sind wir bereits auf die Eltern zugegangen. Die Bezirksregierung gibt uns vor, in solchen Fällen eine Schulformwechselempfehlung auszusprechen, zu der die Eltern dann eine zustimmende oder ablehnende Entscheidung treffen können; in jedem Fall wird diese Entscheidung schriftlich dokumentiert, daher ist eine zeitnahe Rückmeldung wichtig.

C. Schild-Stüer
(Koordinatorin der Erprobunsstufe)