Juli 2024
Montag 8. Juli – Dienstag 20. August
- Sommerferien
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
Im Folgenden finden Sie wesentliche Informationen zu den Regelungen des Ministeriums die gymnasiale Oberstufe betreffend auf der Grundlage des Bildungssicherungsgesetzes, welches am 30. April verabschiedet wurde und nun immer wieder durch neue Erlasse und Verordnungen ergänzt bzw. konkretisiert wird.
LEISTUNGSBEURTEILUNG
Am Schuljahresende erhalten alle Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage der im 2. Halbjahr erbrachten Leistungen Noten in ihren Fächern.
Ist die Beurteilungsgrundlage nach Entscheidung des Fachlehreres nicht gegeben, werden die Noten des ersten Halbjahres fortgeschrieben. Die Entscheidung darüber obliegt alleine der Schule.
Auf Wunsch kann Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eingeräumt werden, durch zusätzliche Leistungsnachweise ihre Leistungen zu verbessern. Diese Möglichkeit richtet sich in erster Linie an die Schülerinnen und Schüler, welche in diesem Schuljahr einen Abschluss (MSA oder FHR) erreichen wollen.
KLAUSUREN
Im zweiten Halbjahr der Einführungsphase werden keine Klausuren geschrieben (Entscheidung der Schule). Diese Möglichkeit ergibt sich (rechtlich), da aus organisatorischen Gründen und der Dauer des Ruhens des Unterrichtes eine vernünftige, dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Vorbereitung auf diese Leistungsüberprüfung nicht möglich ist.
Die landeseinheitlich zentral gestellte Klausur entfällt in der Einführungsphase.
2. Qualifikationsphase
Im zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase muss eine Klausur oder eine diese Klausur ersetzende Facharbeit geschrieben werden. Die Facharbeit ersetzt entweder die Klausur aus dem ersten, sofern sie geschrieben wurde, oder zweiten Quartal.
Im Leistungskursblock I und im GK Deutsch (BA) wurde bereits im ersten Quartal eine Klausur geschrieben. Somit entfällt die Klausur im 2. Quartal. Die Klausurlänge wird begrenzt.
Im Grundkursbereich schreiben die Schülerinnen und Schüler 60 Minuten.
Im Leistungskursbereich schreiben die Schülerinnen und Schüler 105 Minuten.
Die Reduzierung der Klausurlänge bedingt in vielen Fächern ein Abweichen von den Vorgaben, die an eine Klausur der Qualifikationsphase gestellt werden. Zentrale Gegenstände der Klausur sind daher das Grundlegende hinsichtlich des Themas und der Fokus auf methodische Bausteine.
VERSETZUNG UND ABSCHLÜSSE
Die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase erhalten ein Zeugnis mit Kursabschlussnoten. Unabhängig von den Noten gehen alle Schüler in die Qualifikationsphase über. Dies gilt auch für diejenigen Schüler, die aufgrund der Noten ein zweites Mal am Ende der Einführungsphase nicht versetzt würden.
Allerdings werden die Abschlüsse am Ende der EF auf der Grundlage der Noten vergeben. Daher haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, über eine oder mehrere Nachprüfungen den Abschluss zu erwerben. Zitat: „Es können dabei so viele Nachprüfungen angesetzt werden wie zum Erreichen des Abschlusses notwendig sind.“
2. Qualifikationsphase
Die Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase erwerben die Fachhochschulreife am Ende des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase auf Basis der vorliegenden Leistungen. Sie kann nunmehr auch über Nachprüfungen in den verpflichtend einzubringenden Fächern erworben werden.
Die Möglichkeit von Nachprüfungen zum Erwerb der FHR nach der Q1 ist an das Fortschreiben der Noten aus dem 1. Halbjahr gebunden. Nur dann haben sie die Möglichkeit der Nachprüfung.
WIEDERHOLUNG
Schülerinnen und Schüler, welche die Höchstverweildauer noch nicht überschritten haben, können auf Antrag die beiden ersten Halbjahre der Qualifikationsphase auch dann wiederholen, wenn die Zulassung zum Abitur nicht gefährdet ist.
Diese folgenlose Möglichkeit der Wiederholung gilt auch für die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase.
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
mit dem Wechsel in die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums Marienschule eröffnet sich ein neuer Ausbildungsabschnitt. Die Marienschule Krefeld bietet aufgrund ihres Profils die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Fächern eine individuelle schulische Laufbahn unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen einzuschlagen. Wir sind dabei stets bemüht, den Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler entgegenzukommen.
Unser Ziel in der gymnasialen Oberstufe ist es, die Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler heranzubilden, indem selbstständiges Lernen ausgebildet und wissenschaftliche Methodik angewandt werden. Dies geschieht durch die Förderung der Freiheit und Verantwortung des Einzelnen in der Gemeinschaft. Den Schülerinnen und Schüler sollen damit wichtige Entscheidungshilfen zur Gestaltung der eigenen Zukunft vermittelt werden.
Die folgenden Seiten sollen Ihnen dabei helfen, sich über die nächsten drei Schuljahre einen Überblick zu verschaffen. Dabei richten sich die Informationen an Schülerinnen und Schülern, welche sich bereits an der Marienschule befinden. Gleichzeitig bieten wir aber auch denjenigen ein Portal, welche einen Schul- oder Schulformwechsel in Betracht ziehen.
Diese Informationen ersetzen allerdings nicht die persönliche Beratung in der Schule, welche einen wesentlichen Baustein in diesem Ausbildungsabschnitt darstellt.
Verbindliche Informationen gibt unser Beratungsteam der Oberstufe:
Im Folgenden finden Sie Informationen zum Aufbau und zur Struktur der gymnasialen Oberstufe an der Marienschule.
Informationsbroschüre des Landes
Präsentation der Informationsabende (Abitur 2022) als pdf-Datei