Schülerfahrkosten – SchokoTicket
Im Rahmen der derzeit gültigen Schülerfahrkostenverordnung NRW werden von der Schulstiftung Marienschule Krefeld die notwendigen Schülerfahrkosten übernommen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg) zum nächstliegenden Gymnasium
- in den Klassen 5 – 10 mehr als 3,5 km
- in den Stufen 11 – 13 mehr als 5 km beträgt.
Die konfessionelle Trägerschaft und die Fremdsprachenfolge finden keine Berücksichtigung.
Antragstellung
Antragsformulare für das ermäßigte SchokoTicket und auch für das normale SchokoTicket erhalten Sie im Sekretariat der Marienschule Krefeld.
Weiterführende Informationen zum SchokoTicket gibt es auf der Internetseite der Stadtwerke Krefeld AG.