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Corona – Archiv, 2. Halbjahr 2019/2020

Alle folgende Informationen sind veraltet und nur noch aus Dokumentationsgründen vorhanden.

Zeugnisausgabe 2019/2020

Laut Runderlass des Ministeriums kann die Ausgabe der Zeugnisse in diesem Schuljahr am letzten Unterrichtstag vor den Ferien erfolgen. Hieraus ergeben sich für die Marienschule folgende Termine:

Stufe 9: Zeugnisausgabe am 19.06.2020 um 13:00 Uhr
Stufe 8: Zeugnisausgabe am 22.06.2020 um 13:00 Uhr
Stufe 7: Zeugnisausgabe am 23.06.2020 um 13:00 Uhr
Stufe 6: Zeugnisausgabe am 24.06.2020 um 13:00 Uhr
Stufe 5: Zeugnisausgabe am 25.06.2020 um 13:00 Uhr
Stufe Q1: Zeugnisausgabe am 25.06.2020 um 11:30 Uhr
Stufe EF: Zeugnisausgabe am 26.06.2020 um 10:00 Uhr (kein Unterricht im ersten Block)

Abweichend von den „üblichen“ Zeugnissen werden in diesem Halbjahr Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten i.a. ebenso wie die Teilnahme an AGs nicht aufgeführt.

Entlassfeier der Abiturientia 23.6.2020

Die Entlassfeier der diesjährigen Abiturientia wird terminlich wie geplant am 23.6.2020 um 16:00 Uhr erfolgen.
Die Abiturzeugnisse werden in der Aula der Marienschule jeweils für ein Tutoriat ausgegeben. Jede Abiturientin und jeder Abiturient kann zwei Angehörige mitbringen. Einladungen sind bereits erfolgt.

Unterricht in den Stufen 5 bis EF 18.5.-26.6.2020

Am 18.5.2020 startet der Präsenzunterricht in den Stufen 5 bis EF an der Marienschule. Dabei wechseln sich die Jahrgangsstufen tageweise ab („rollierendes System“). Die einzelnen Klassen werden auf jeweils mehrere Räume aufgeteilt, um die Abstandsbedingungen zu erfüllen.
Die Regelungen zur Hygiene (s.u.) sind unbedingt zu beachten.
Der Unterrricht findet jeweils im Zeitraum 8:00 – 13:10 Uhr statt. Die Pausenzeiten werden in die Blöcke integriert. Die Lerngruppen machen die Pausen nach Plan zeitlich versetzt, um die Schülerzahl auf den Pausenhöfen klein zu halten.
Die Mensa und die Bäckerei sind geschlossen. Ein Frühstück ist mitzubringen.
Angebote im Ganztag (AGs etc.) dürfen nicht stattfinden.

11.6. Feiertag (kein Unterricht)
12.6. Stufe 8 Fächer L, F (Unterricht im Zeitraum 8:00 – 11:25 Uhr)
15.6. Stufe 7 mit den Fächern D, E, M
16.6. Stufe 6 mit den Fächern D, E, M
17.6. Stufe 5 mit den Fächern D, E, M
18.6. Stufe EF mit den Fächern D, E, M
19.6. Stufe 9 mit den Fächern D, E, M
22.6. Stufe 8 mit den Fächern D, E, M
23.6. Stufe 7 mit den Fächern D, E, M
24.6. Stufe 6 mit den Fächern D, E, M
25.6. Stufe 5 mit den Fächern D, E, M
26.6. Zeugnisausgabe für die Stufe EF
Damit ist jede Jahrgangsstufe an vier Tagen bis zu den Sommerferien in der Schule.
Die Planungen des vierten Durchgangs erfolgen zeitnah. Die Zeugnisausgabe und Bücherrückgabe der Stufen 5-9 wird (nach aktuellem Stand der Erlasslage) in den vierten Präsenztag integriert.
Es werden bis zu den Sommerferien keine Klassenarbeiten bzw. Klausuren in den Stufen 5 – EF geschrieben.

Zusätzlich wird für alle Jahrgangsstufen der „Distanzunterricht“ fortgeführt.

Hygiene in der Schule

MASKENPFLICHT – MASKENPFLICHT – MASKENPFLICHT
Um die Gefährdung aller Lernenden und Lehrenden zu minimieren, müssen alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ihre eigene (selbst genähte?) Mund-Nasen-Maske tragen. Dies gilt insbesondere in den Gängen der Schule, aber auch im ÖPNV etc.
Im Unterricht kann die Maske abgenommen werden, da dort die Anordnung der Plätze die Mindestabstände garantiert.

Es ist unabdingbar, dass die Schülerinnen und Schüler ein hohes Maß an Eigenverantwortung zeigen und z.B. auch außerhalb der Schule nicht das Distanzgebot umgehen.

Schülerinnen und Schüler dürfen nur zur Schule kommen, falls sie keinerlei Krankheitssymptome aufweisen.

Die Reinigung der Schule erfolgt so, dass die Forderungen des RKI zur Hygiene erfüllt werden. Selbstverständlich sind Flüssigseife und Einmalhandtücher in ausreichender Menge vorhanden.

Teilnahme am Präsenzunterricht

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – möglichst nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt – , ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
Ihr Kind nimmt Kontakt mit den Lehrerinnen und Lehrern auf und bespricht die Versorgung mit Materialen und Aufgaben, um das weitere Lernen auf Distanz zu ermöglichen.
Diese Schülerinnen und Schülern nehmen ggf. an Prüfungen (Klausuren oder Feststellungsprüfungen) teil. Dies wird durch besondere Maßnahmen ermöglicht.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.
In Bezug auf die Vorerkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen ist es möglich, dass der Schulleiter eine Beurlaubung ausspricht. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls schriftlich an die Schulleitung. Voraussetzung für diese Form der Beurlaubung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests des betreffenden Angehörigen aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Sie erhalten bei Genehmigung der Beurlaubung eine schriftliche Bestätigung.
Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt versehen. Ein Widerruf ist insbesondere dann möglich, wenn die epidemiologische Lage eine besondere Schutzbedürftigkeit von Personen mit Vorerkrankungen nicht mehr erfordert. Sollte keine schriftliche Information an die Schulleitung erfolgen, gehen wir davon aus, dass ihr Kind regulär am Präsenzunterricht teil nimmt.

Unterricht in der Stufe Q1 11.5.-26.6.2020

Am Montag (11.5.) startet der Unterricht für die Jahrgangsstufe Q1. Um den Anforderungen der Hygieniker Folge zu leisten, werden wir mit einem modifizierten Stundenraster (innerhalb des Zeitfensters 8:00 – 13:15 Uhr) und einem veränderten Stundenplan arbeiten.
Die Änderungen stellen sicher, dass sich die Schülerinnen und Schüler auch in den Pausen nicht in Gruppen treffen und auch Springstunden verhindert werden.
In der Q1 werden zeitlich verkürzte Klausuren im Zeitraum 27.5. – 15.6. geschrieben. Die Terminübersicht wird per Mail an die Schülerinnen und Schüler versendet.
Bitte beachten Sie die verbindlichen Informationen zur Hygiene weiter unten.

Leistungsbeurteilung und Versetzung im Sommer 2020

Für die Beurteilung der Leistungen in den einzelnen Fächern und die am Schuljahresende anstehende Versetzung hat das Ministerium mit Blick auf die Corona-Pandemie besondere Regelungen getroffen. Die folgenden Seiten dienen Ihrer Information. Im Einzelfall können Sie immer eine Beratung in der Schule erhalten. Rechtlich verbindlich finden Sie die Informationen im Bedarfsfall auch unter den angegebenen Adressen.

Regelungen für die Erprobungsstufe, die Mittelstufe und die Oberstufe.

Teilnahme am Präsenzunterricht im 2. Halbjahr 2019/2020

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – möglichst nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt – , ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
Ihr Kind nimmt Kontakt mit den Lehrerinnen und Lehrern auf und bespricht die Versorgung mit Materialen und Aufgaben, um das weitere Lernen auf Distanz zu ermöglichen.
Diese Schülerinnen und Schülern nehmen ggf. an Prüfungen (Klausuren oder Feststellungsprüfungen) teil. Dies wird durch besondere Maßnahmen ermöglicht.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen.
In Bezug auf die Vorerkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen ist es möglich, dass der Schulleiter eine Beurlaubung ausspricht. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls schriftlich an die Schulleitung. Voraussetzung für diese Form der Beurlaubung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests des betreffenden Angehörigen aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Sie erhalten bei Genehmigung der Beurlaubung eine schriftliche Bestätigung.
Sie ist mit einem Widerrufsvorbehalt versehen. Ein Widerruf ist insbesondere dann möglich, wenn die epidemiologische Lage eine besondere Schutzbedürftigkeit von Personen mit Vorerkrankungen nicht mehr erfordert. Sollte keine schriftliche Information an die Schulleitung erfolgen, gehen wir davon aus, dass ihr Kind regulär am Präsenzunterricht teil nimmt.

Erlasse und Verordnungen

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

das Land NRW hat aufgrund der anhaltenden Problematik einer Ausbreitung der Infektion mit dem Corona-Virus beschlossen, den Unterricht von Montag (16.3.) bis zu den Osterferien ruhen zu lassen.

Um den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie Ihre Kinder bis Dienstag (17.3.) aus eigener Entscheidung zur Schule schicken. Eine Betreuung innerhalb der ersten sechs Stunden werden wir sicherstellen.

Alle Klausuren und Klassenarbeiten, welche ab kommenden Montag geplant waren, sind abgesetzt.

Sowohl die Mensa als auch die Bäckerei sind ab Montag geschlossen.

Die Sprachprüfungen HSU in Hindi und Punjabi werden verschoben.

Nächste Woche werden wir weitere Informationen bekannt geben, insbesondere wie schulisches Arbeiten zu Hause erfolgen kann.

Informationen erhalten Sie parallel über die Kanäle der Pflegschaften und über unsere Homepage.

Die rechtlichen Bestimmungen und Regelungen der Landesregierung finden Sie hier.

Cloud: Kennwort

Für Schülerinnen und Schüler mit Anmeldeproblemen in der Cloud bzw. bei den E-Mails besteht am Montag und Dienstag von 8:30 – 12:30 Uhr die Möglichkeit, im kleinen Informatikraum ihr Kennwort neu zu setzen.

Leitlinie Notbetreuung

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat eine Leitlinie für die kommunalen Schulen veröffentlicht, die den Personenkreis beschreibt, deren Kinder auch nach Dienstag noch in eine Betreuung gehen dürfen. Die Marienschule wird die Leitlinie ebenfalls umsetzen.

Anmeldung Notbetreuung in Krefeld

Die Stadt Krefeld hat zur Umsetzung der Leitlinie (Notbetreuung an Schulen) ein Informationsschreiben veröffentlicht. Hierin wird das Vorgehen der Beantragung und die Möglichkeit der Online-Meldung beschrieben. Das Formular für die Arbeitgeber ist ebenfalls enthalten.
Falls Sie Betreuung für Ihr Kind beantragen, bitte ich Sie, zeitgleich (formlos per Mail oder telefonisch) die Marienschule zu informieren.

Sollte sich die Notwendigkeit der Betreuung ergeben, werden Marienschüler/innen an der Marienschule betreut.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir -der Leitlinie folgend- darüber hinaus keine Kinder betreuen können.

Informationsabende

Das Sekretariat ist ab Mittwoch (18.3.) an den Wochentagen telefonisch im Zeitraum 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Darüber hinaus ist natürlich immer die Kontaktaufnahme per E-Mail möglich.

Der Informationsabend zur 2. Fremdsprache und der Informationsabend zum Wahlpflichtbereich 2 werden nach den Osterferien erneut angeboten. Eine Einladung hierzu erfolgt unmittelbar nach den Ferien. Die Fristen zur Abgabe der jeweiligen Wahlbögen werden entsprechend verlängert.

Notbetreuung, März 2020

Die Landesregierung hat die Regelungen zur Notbetreuung von Kindern überarbeitet:

„Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet. „
Vollständiger Text des Ministeriums
Bitte melden Sie sich sehr zeitnah, falls Sie Betreuungsbedarf anmelden müssen. Vergleichen Sie hierzu die Bemerkungen von Montag (s.o.).

Abiturprüfungen 2020, Minderleistungen 2020

Die Kultusministerkonferenz hat entschieden, dass die Abiturprüfungen in diesem Jahr abgehalten werden (soweit es keine Bedenken seitens der Gesundheitsämter gibt).
Nach Entscheidung des Schulministeriums werden in diesem Schuljahr keine Mahnungen zu Minderleistungen („blauen Briefe“) versendet.
Information des Ministeriums hierzu unter „Prüfungen und Abschlüsse“
Dies bedeutet nicht, dass im Sommer automatisch ein Wechsel in die nächsthöhere Jahrgangsstufe erfolgt.
(Die genauen Regelungen veröffentlichen wir hier in Kürze.)

Wiederbeginn Unterricht und Abiturprüfungen, April 2020

Informationen aus der 12. Schulmail des Ministeriums an die Schulen:
(Stand der Informationen: 7.4.2020)

  • Alle Entscheidungen zum Schulbetrieb werden unter Beachtung des Gesundheitsschutzes getroffen.
  • Am 15.4. soll über die weitere Vorgehensweise bezüglich Schulbetrieb nach den Osterferien und Abiturprüfungen informiert werden.
  • Nach Wiederaufnahme des Schulbetriebes wird den Abiturientinnen und Abiturienten die Möglichkeit gegeben, sich in der Schule im Rahmen von unterrichtlichen Angeboten auf das Abitur vorzubereiten. Ein Unterricht nach Stundenplan ist nicht vorgesehen.
  • Die schriftlichen Prüfungen beginnen am 12. Mai 2020. Eine Übersicht, an welchen Tagen welche Klausuren geschrieben werden, ist auf der Homepage des Ministeriums zugänglich:

www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQneu_Coronarvirus_Pruefungstermine/index.html

Wiederbeginn des Unterrichts, April 2020

Am Donnerstag (23.4.20) beginnen wir mit Angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2. Genauere Angaben zur Aufteilung der Räume und die zeitlichen Rahmenbedingungen werden an die Stufe verteilt.
Alle Vorgaben zur Hygiene werden dabei eingehalten. Dennoch ist die Teilnahme freiwillig. Eine verbindliche Rückmeldung zur Teilnahme ist erforderlich.

Um die Gefährdung aller Lernenden und der Lehrer weiter zu minimieren, empfehlen wir, möglichst eine (selbst genähte?) Mund-Nasen-Maske zu tragen. (insbesondere ÖPNV und in den Gängen der Schule).

Es ist unabdingbar, dass die Schülerinnen und Schüler ein hohes Maß an Eigenverantwortung zeigen und z.B. auch außerhalb der Schule nicht das Distanzgebot umgehen.

Schülerinnen und Schüler dürfen nur zur Schule kommen, falls sie keinerlei Krankheitssymptome aufweisen.

Für alle weiteren Jahrgangsstufen beginnt ab Montag (20.4.) wieder der „Distanzunterricht“.
Bitte nehmen Sie Rücksprache mit Kolleginnen und Kollegen, wenn es hierbei zu Problemen kommt (Menge der Aufgaben/Schwierigkeitsgrad, Umfang des Materials, fehlende Endgeräte).

Über die Aufnahme des „regulären“ Unterrichts ab 4. Mai wird am 30. April entschieden.

Unterricht in den Stufen 5 bis EF

Am 18.5.2020 startet der Präsenzunterricht in den Stufen 5 bis EF an der Marienschule. Dabei wechseln sich die Jahrgangsstufen tageweise ab („rollierendes System“). Die einzelnen Klassen werden auf jeweils mehrere Räume aufgeteilt, um die Abstandsbedingungen zu erfüllen.
Die Regelungen zur Hygiene (s.u.) sind unbedingt zu beachten.
Der Unterrricht findet jeweils im Zeitraum 8:00 – 13:10 Uhr statt. Die Pausenzeiten werden in die Blöcke integriert. Die Lerngruppen machen die Pausen nach Plan zeitlich versetzt, um die Schülerzahl auf den Pausenhöfen klein zu halten.
Die Mensa und die Bäckerei sind geschlossen. Ein Frühstück ist mitzubringen.
Angebote im Ganztag (AGs etc.) dürfen nicht stattfinden.

18.5. Stufe EF (10) mit den Fächern D, E, M
19.5. Stufe 9 mit den Fächern D, E, M
20.5. Stufe 8 mit den Fächern D, E, M
21.5. Feiertag (kein Unterricht)
22.5. laut Vorgabe aus Düsseldorf: Zentralabitur Mathematik, jedoch kein Unterricht (bew. Ferientag)
25.5. Stufe 7 mit den Fächern D, E, M
26.5. Stufe 6 mit den Fächern D, E, M
27.5. Stufe 5 mit den Fächern D, E, M
28.5. Stufe EF mit den Fächern D, E, M
29.5. Stufe 9 Fächer L, F (Unterricht im Zeitraum 8:00 – 11:25 Uhr)
Pfingstferien
03.6. Stufe 8 mit den Fächern D, E, M
04.6. Stufe 7 Fächer L, F (Unterricht im Zeitraum 9:45 – 13:10 Uhr)
05.6. Stufe 6 mit den Fächern D, E, M
08.6. Stufe 5 mit den Fächern D, E, M
09.6. Stufe EF mit den Fächern D, E, M
10.6. Stufe 9 mit den Fächern D, E, M
11.6. Feiertag (kein Unterricht)
12.6. Stufe 8 Fächer L, F (Unterricht im Zeitraum 8:00 – 11:25 Uhr)
15.6. Stufe 7 mit den Fächern D, E, M
16.6. Stufe 6 mit den Fächern D, E, M
17.6. Stufe 5 mit den Fächern D, E, M
18.6. Stufe EF (die Fächer werden noch festgelegt)
19.6. Stufe 9 (die Fächer werden noch festgelegt)
22.6. Stufe 8 (die Fächer werden noch festgelegt)
23.6. Stufe 7 (die Fächer werden noch festgelegt)
24.6. Stufe 6 (die Fächer werden noch festgelegt)
25.6. Stufe 5 (die Fächer werden noch festgelegt)
26.6. Zeugnistag
Damit ist jede Jahrgangsstufe an vier Tagen bis zu den Sommerferien in der Schule.
Die Planungen des vierten Durchgangs erfolgen zeitnah. Die Zeugnisausgabe und Bücherrückgabe der Stufen 5-9 wird (nach aktuellem Stand der Erlasslage) in den vierten Präsenztag integriert.
Es werden bis zu den Sommerferien keine Klassenarbeiten bzw. Klausuren in den Stufen 5 – EF geschrieben.